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Inhaber: Benjamin Stolten

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Günstiger muss nicht immer besser sein!!

In den letzten Wochen und Monaten ist immer mal wieder der Moment gekommen, wo im Kundengespräch folgender Satz gefallen ist „wieso kann der das eigentlich günstiger machen?“.

 

Aber was ist eigentlich „günstiger“ und ist „günstiger“ gleich besser? Und WER ist da eigentlich günstiger?!

 

Was der Kunde im Allgemeinen nicht weiß, und dies auch nicht wissen kann ist das es zwei Arten von Pyrotechnikern gibt die ich hier näher erläutern möchte:

 

Es gibt zum einen den „gewerblichen“ Pyrotechniker.

 

Da als Dienstleister oder Selbstständiger eine Gewinnabsicht im Vordergrund stehen muss, muss ein gewisser Umsatz erzielt werden, da man sonst von einer „Liebhaberei“ spricht.

 

Als Liebhaberei ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Tätigkeit dient damit nicht primär der Erzielung von positiven Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen (Hobby) oder aufgrund persönlicher Neigungen vom Steuerpflichtigen betrieben.

 

Wer eine Dienstleistung im Sinne einer Selbstständigkeit ausführen will, muss beim Gewerbeamt ein Gewerbe als z.B. Großfeuerwerker anmelden. Sie sind dann als Dienstleister tätig und haben eine entsprechende Betriebshaftpflicht-Versicherung und werden beim Finanzamt unter entsprechender Steuernummer geführt.

 

Diese Versicherung hat eine besondere Absicherung, für eventuelle Schäden, die durch pyrotechnische Gegenstände entstehen können. Die Höhe dieser Versicherungspolice ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag für solch eine Versicherung ist relativ hoch und schlägt ihm Jahr gut und gerne mit einigen tausend Euro zu buche. In der Regel unterhält ein gewerblicher Pyrotechniker einen Bunker / Lager in dem er sein Feuerwerk lagert. Diese Bunker sind heiß begehrt, nur schwer zu bekommen und werden meist gemietet.  Auch hier können Kosten im Jahr von mehreren tausend Euro entstehen.

 

Der finanzielle Aufwand, den ein gewerbsmäßiger Pyrotechniker betreiben muss, ist also relativ hoch.

 

Dann gibt es noch den „Hobby“ Pyrotechniker:

 

Der Pyrotechniker der nur für sich selbst und unentgeltlich ein Feuerwerk abbrennen möchte, beispielweise für Silvester oder zu seinem Geburtstag oder sonstige feierliche Anlässe die ihn direkt selbst betreffen. Er besitzt auch eine Versicherung, da er aber nur für sich selbst ein Feuerwerk abbrennen und nicht als Dienstleiter aktiv sein darf, ist diese Versicherung um ein Vielfaches günstiger und ist auch nicht so umfangreich wie die des selbstständigen Pyrotechnikers. Seine nötigen Erlaubnis-Papiere sind auch beschränkt. So steht in seiner Erlaubnis z.B. so etwas wie:

 

  • Nicht für den Gewerbsmäßigen Umgang
  • Nur zu privaten Zwecken
  • Nur für den eigenen Bedarf

 

Das heißt er darf mit dieser Beschränkung und mit dieser Erlaubnis KEIN Auftragsfeuerwerk abbrennen. Er darf nicht als Dienstleister tätig werden, da dies ein Gewerbe und eine Selbstständigkeit voraussetzt. Sollte man so einen Pyrotechniker beschäftigen oder für ein Feuerwerk, z.B. für eine Hochzeit bezahlen, kommt dies der Schwarzarbeit und deren Unterstützung gleich. Und auch hier gilt wie so oft im Leben: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

 

Leider gibt es immer mal wieder Pyrotechniker die sich auf diese Art und Weise Aufträge „ergaunern“ obwohl Sie dies von Gesetzeswegen her gar nicht dürften. Sie können aufgrund Ihrer viel geringeren Nebenkosten natürlich Feuerwerke zu einem vermeintlich günstigeren Preis anbieten. Das böse Erwachen kommt dann meist für alle Beteiligten, sobald es zu Sach- oder Personenschäden kommt. Schäden im Bereich von mehreren tausend Euro und mehr können hier auch zu Lasten des Auftraggebers also IHNEN entstehen.

 

Also achten Sie bitte darauf, sollten Sie für Ihre Veranstaltung einen Pyrotechniker buchen wollen, so vergewissern Sie sich das er über die notwendigen Papiere verfügt. Lassen Sie sich einen Gewerbeschein vorlegen und bitten Sie um die Einsicht seiner Erlaubnis-Papiere. Er wird Ihnen dann eine Erlaubnis nach §7 des SprengG (Sprengstoffgesetz) vorlegen.

 

Am besten also nur vom Profi unverbindlich beraten lassen.

 

Ihr

Benjamin Stolten

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Mein Name ist Benjamin Stolten, leidenschaftlicher Pyrotechniker aus Norddeutschland und Blogger im Bereich Pyrotechnik.

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