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Inhaber: Benjamin Stolten

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Darf er Das?

Die Nächte werden  langsam wieder länger, die Tage wieder kürzer. Was bedeutet das? Richtig! Es geht mit großen Schritten Richtung Silvester.

Wie zu erwarten, fangen wieder die ersten Diskussionen darüber an, wie viel Sinn ein Feuerwerk an Silvester macht.  Aber dieses Jahr ist etwas anders. Immer öfter liest man in den Medien davon, dass Stadträte oder Oberbürgermeister darüber nachdenken in Ihrer Stadt/Gemeinde Feuerwerk gänzlich zu verbieten… ABER Moment mal, oder wie man bei RTL sagt „HALT STOP JETZT REDE ICH“…

In der Schule haben wir gelernt, dass das Bundesgesetz über dem Kommunalgesetz steht. Und wir wissen dass das Sprengstoffgesetz ein Bundesgesetz ist. Wie kommt dann also so ein Bürgermeister darauf, dass er die nötigen Befugnisse hätte um dies außer Kraft zu setzen?

Zurück zu den Fakten:

Laut der 1.SprengV (Erster Verordnung zum Sprengstoffgesetz) heißt es:

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dies heißt im Klartext, dass jeder über 18 Jahren vom 31.12. eines Jahres 0:01 Uhr bis zum 01.01. 23.59 Feuerwerk der Kategorie 2 abbrennen darf.  PUNKT.  Viele denken man darf erst am 31.12. ab 16 oder 18 Uhr Feuerwerk abbrennen. Das ist schlicht weg falsch. Die Städte und Gemeinden haben allerdings einen Joker – der § 24 Absatz 2 Punkt 2. Da heißt es:

(…. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände  der  Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am            1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben…)

Das heißt, dass in Eurer Stadt z.B. von 2 Uhr bis 6 Uhr Nachts nicht an einem bestimmten Platz geknallt werden darf. Böller oder Batterien die als Effekt einen Knall erzeugen sind in dieser Zeit verboten.

Das und nur das ist der einzige Trumpf den eine Stadt in der Hand hält um Silvester zu beschränken    (ausgenommen natürlich das Verbot  in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Reetdach Häusern ein Feuerwerk abzubrennen ).

Natürlich darf die Stadt entscheiden was mit ihren öffentlichen Plätzen passiert. Und wenn eine Stadt den Marktplatz für Feuerwerke nicht freigegeben hat, dann ist das ihr gutes Recht. Allerdings ist ein generelles Verbot im öffentlichen Raum nicht möglich. Die Stadt München ist mit einer entsprechenden Klage letztes Jahr vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Mit dem Bezug auf die Gesetzeslage wurde ganz klar im Urteil darauf hingewiesen, das es Sache des Bundes ist entsprechende Gesetze zu erlassen oder zu ändern.

Also freut euch auf ein schönes Silvester und bleibt gesund!

Euer Benjamin  

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Mein Name ist Benjamin Stolten, leidenschaftlicher Pyrotechniker aus Norddeutschland und Blogger im Bereich Pyrotechnik.

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